Mit der Landesplanerischen Feststellung hat der Landkreis Hildesheim das Raumordnungsverfahren für das Hartsalzwerk Siegfried-Giesen abgeschlossen. Darin wird das geplante Großvorhaben als raumordnerisch verträglich eingestuft, allerdings werden eine Reihe von Maßgaben formuliert.
Bei einigen Bestandteilen musste der Landkreis zwischen verschiedenen Möglichkeiten entscheiden. So wurde für die Halde die Variante Flachhalde westlich der Schachtstraße als am verträglichsten ermittelt, für die Bahnanbindung der Übergabebahnhof östlich des Stichkanals mit Ausfahrtmöglichkeiten nach Norden und Süden und für die Stromleitung das Erdkabel.
Bei der Bahnanbindung an die DB-Strecke soll geprüft werden, ob durch eine Verschiebung nach Norden das wertvolle Biotop im Bereich der ehemaligen Klärteiche der Zuckerfabrik geschont werden kann. Beim Standort Glückauf-Sarstedt fordert der Landkreis eine Verhinderung der Zufahrtsmöglichkeit über die Glückaufstraße, um den Verkehr aus den anliegenden Wohnbereichen herauszuhalten. Um das Volumen der Halde und damit sowohl die Höhe als auch den Flächenverbrauch zu reduzieren, wird eine größtmögliche Rückführung des Materials nach unter Tage gefordert. Im Bereich Ahrbergen sollen entlang der Bahnstrecke Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Entscheidung einbezogen. Das Raumordnungsverfahren besitzt gegenüber der Firma K+S als Antragstellerin sowie dem Einzelnen gegenüber keine unmittelbare Rechtswirkung, vielmehr fließt das Ergebnis in das sich anschließende bergrechtliche Genehmigungsverfahren ein.
Die Landesplanerische Feststellung kann hier eingesehen werden.