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PersonenstandsregisterMit inkrafttreten der Novelle des Personenstandsgesetzes obliegt den Kommunalarchiven in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2009 die zusätzliche Aufgabe der dauerhaften Erhaltung und Aufbewahrung der historischen Personenstandsregister sowie der dazugehörigen Sammelakten. Dass durch die Gesetzesänderung aus Personenstandsregistern Archivgut geworden ist, erleichtert Genealogen den Zugang zu Familiendaten erheblich. Entsprechend dem Niedersächsischen Archivgesetz müssen die Register der Öffentlichkeit zugänglich sein.

 

Im Kreisarchiv Hildesheim befinden sich

Geburtsregister von 1874 bis 1905 (Fortführungsfrist 110 Jahre)

Heiratsregister von 1874 bis 1935 (Fortführungsfrist 80 Jahre)

Sterberegister von 1874 bis 1985 (Fortführungsfrist 30 Jahre)

der Städte Alfeld, Bad Salzdetfurth, Sarstedt, Bockenem und Elze, der Samtgemeinden Duingen, Freden (Leine), Gronau (Leine), Lamspringe und Sibbesse und der Gemeinden Algermissen, Diekholzen, Giesen, Harsum, Holle, Nordstemmen, Schellerten und Söhlde.