Landkreis verschärft Kriterien für die Tagespflege
Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus müssen im Landkreis Hildesheim nicht nur die Tagespflegepersonen, sondern auch deren (Ehe-)Partner und sämtliche im Haushalt lebenden Personen (ab 14 Jahren) dem Jugendamt regelmäßig ein Führungszeugnis vorlegen. Seit 2013 müssen sogar langjährige erfahrene Tagespflegepersonen oder zum Beispiel Erzieherinnen vor Erteilung einer Tagespflegeerlaubnis einen Qualifizierungskurs bei der VHS absolvieren. Für diese Regelung, die übrigens in den meisten Jugendämtern in Niedersachsen gilt, wurde der Landkreis damals noch kritisiert, „heute wird sogar nach mehr Kontrolle gerufen“, so Levonen.
Tagespflege bietet viele Vorteile
Tagespflegepersonen werden anders als Ärzte, Schulbusfahrer, Lehrer oder Trainer im Sportverein auf Herz und Nieren überprüft; trotzdem könne es keine hundertprozentige Sicherheit geben. Es sei wichtig, betont Levonen, dass Eltern sich die Personen, denen sie ihr Kind anvertrauen, sehr genau ansehen. Bei Auffälligkeiten stehe das Jugendamt jederzeit bereit, um klärend oder beratend einzugreifen. Die Tagespflege biete nach wie vor gegenüber der Betreuung in der Krippe durchaus zahlreiche Vorteile: zum Beispiel flexiblere und längere Betreuungszeiten oder kleinere Gruppen. Abschließend weist Levonen darauf hin, dass es bis heute keine Hinweise darauf gebe, dass im aktuellen Fall auch ein Tagespflegekind vom Missbrauch betroffen sei.