Gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie können Dienstleister oder solche, die es werden wollen, alle erforderlichen Schritte zur Errichtung einer Niederlassung über einen Einheitlichen Ansprechpartner (EA) erledigen.
Der "Einheitliche Ansprechpartner" (EA) des Landkreises Hildesheim unterstützt Sie als Dienstleistungserbringer bei ihren Vorhaben. Er steht Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen alle dienstleistungsrelevanten Verfahren und Formalitäten sowie Informationsanfragen von Dienstleistungserbringern abzuwickeln.
Der EA übernimmt im Zusammenhang z. B. mit Unternehmensgründungen die Koordination mit verschiedenen Behörden, z. B. Eintragungen, Anmeldungen, Genehmigungsanträge usw.
Neben diesem Service ist aber auch wie gewohnt der direkte Kontakt zu den zuständigen Organisationseinheiten (z. B. FD Umwelt , Hi-Reg oder der Handwerkskammer) möglich.
Weitere Informationen zur Inanspruchnahme des EA und einen Antragsassistenten, über den Sie Anträge elektronisch abwickeln können, finden Sie unter www.dienstleisterportal.niedersachsen.de oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.