Die Mitglieder der Kreistage und der Räte werden durch die Wahlen für fünf Jahre bestimmt, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse einzubringen. Durch die Wahlen wird bestimmt, wer in Kreistag oder Rat die Mehrheit und wer die Minderheit bildet.
Bei den Bürgermeisterwahlen wird festgelegt, wer mit der Leitung der Verwaltung der Gemeinden beauftragt wird. Hier beträgt die Wahlzeit acht Jahre.
Mit den Wahlen eröffnet sich den Bürgerinnen und Bürgern die Chance, auf die kommunale Ebene einzuwirken und so den eigenen Wünschen und Vorstellungen über das Leben im Gemeinwesen Nachdruck zu verleihen. Dabei kann wegen der relativ geringen Zahl der Wahlberechtigten jede einzelne Stimme den Ausschlag geben. Bei den Kommunalwahlen ist das aktive Wahlrecht schon mit der Vollendung des 16. Lebensjahres gegeben. Auch Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind wahlberechtigt.
Im Bereich des Landkreises Hildesheim wurden folgende Wahlen durchgeführt:
- Kreistagswahl
- Stadt- und Gemeinderatswahlen, Samtgemeinderatswahlen, Ortsratswahlen
- Bürgermeisterwahlen in Algermissen, Harsum und Nordstemmen
Die Ergebnisse können Sie hier abrufen.
Weitere Informationen: