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Die Kreisverwaltung stellt richtig: Busfahrtkosten

In dem Artikel „Viele Eltern müssen jetzt für Schulbus zahlen“ der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 15. Juli 2014 ist fälschlicherweise ausgeführt worden, dass die Fahrtkosten zu den kirchlichen Schulen Josephinum und Andreanum übernommen werden.

Richtig ist, dass die Kosten für den Besuch der Konkordatsschulen übernommen werden. Dieses sind die St. Augustinus-Schule und die Albertus-Magnus-Schule. Das Josephinum gehört nicht dazu.

Fahrtkosten zum Andreanum werden nur übernommen, wenn der altsprachliche oder musi­sche Zweig besucht wird, weil diese besondere Bildungsgänge sind. Auch der musische Zweig an der Marienschule ist ein besonderer Bildungsgang. Wer diesen besucht, hat ebenfalls Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten.

Die Ausführungen zur Michelsenschule und zur Freien Waldorfschule im o.a. HiAZ-Artikel waren korrekt.

18.07.2014