Dem Landkreis Hildesheim werden jährlich 500 - 600 Schäden mit wassergefährdenden Stoffen angezeigt. Zur Vorbeugung bzw. Sanierung von Schäden mit wassergefährdenden Stoffen ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim zuständig, die hierfür eine Rufbereitschaft vorhält.
Alarmierung:
Wer das Austreten wassergefährdender Stoffe im Bereich des Landkreises Hildesheim feststellt oder einen entsprechenden Verdacht hegt, hat dies unverzüglich unter dem Stichwort "Ölalarm" der Feuerwehreinsatzleitstelle (FEL) Hildesheim unter der Rufnummer Tel.: 05121 / 301 2222 anzuzeigen.
Inhalt der Anzeige
Die Anzeige eines Unfalles mit wassergefährdenden Stoffen sollte folgende Angaben beinhalten:
- Genaue Ortsangabe
- Unfalldatum / Zeitpunkt der Feststellung
- Art und Menge ( ggf. geschätzt ) des ausgetretenen Stoffes
- Boden verunreinigt ?
- Gewässer verunreinigt ?
- Ortsfeuerwehr und / oder Polizei vor Ort ?
- Ursache des Schadensfalles
- Unfallbeteiligte
- Name des / der Meldenden