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Antrag auf Unterbleiben (Verzicht) von Planfeststellung und Plangenehmigung:
Umbau der Bushaltestelle „Akazienallee“ sowie eine Fahrbahnverengung in Rheden, an der K 414, Gemeinde Rheden, Samtgemeinde Gronau, Landkreis Hildesheim

Die Samtgemeinde Gronau plant, die Bushaltestelle „Akazienallee“ an der K 414 unter Zielsetzung der Barrierefreiheit umzubauen.

Gemäß § 74 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Planfeststellung und Plangenehmigung in Fällen von unwesentlicher Bedeutung entfallen. Diese liegen vor, wenn

1. andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen und

2. Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder mit den vom Plan Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen worden sind.

Es ist beabsichtigt, einen Verzicht gem. § 74 Abs. 7 VwVfG i.V.m. § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) auszusprechen.

Die vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen können hier eingesehen werden.

Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme läuft für die Träger öffentlicher Belange bis zum 05.12.2014.

Weitere Informationen erhalten Sie von

 

Autor: FD 206