In einer entsprechenden Dienstvereinbarung mit dem Personalrat hat sich der Landkreis zu diesem Schritt entschlossen, weil an diesem Brückentag zur Jahreswende ohnehin viele Mitarbeiter Urlaub haben. „Dieser Schritt ist wirtschaftlich sinnvoll, weil wir ansonsten für die wenigen anwesenden Mitarbeiter fast gleich hohe Energie- und Vorhaltekosten (EDV, Reinigung etc.) für innere Dienste aufwenden müssten“, so der Leiter der Gebäudewirtschaft Dieter Wolff.
Wichtig: Selbstverständlich sind von dieser Regelung sämtliche Bereitschafts- und Rufbereitschaftsregelungen (Feuerwehr, Rettungsdienste) ausgenommen. Das gilt auch für die Erreichbarkeit. In Notfällen ist der Landkreis über die Gemeinsame-Feuerwehr-Einsatzleitstelle (FEL), Tel. 05121-301-2222 Tag und Nacht erreichbar.