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302 - Bauordnungsamt
Das Bauordnungsamt übt die Bauaufsicht im Landkreisgebiet aus (ohne die Städte Alfeld und Hildesheim), d.h. es ist überwiegend mit dem Vollzug übertragener (staatlicher) Aufgaben betraut. Es ist bemüht, insbesondere durch Beratung der Bürgerinnen und Bürger, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Baurecht, insbesondere das Bauordnungs- und Planungsrecht sowie sonstiges von Baumaßnahmen berührtes öffentliches Recht nicht verletzt wird bzw. eingetretene Baurechtsverletzungen beseitigt werden.
Neben der Beratung werden Bauvoranfragen, Baugenehmigungen sowie Stellungnahmen zu Bauvorhaben, die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen genehmigt werden (z.B. Gewerbe-, Naturschutz- und Wasserrecht), bearbeitet einschließlich der planungsrechtlichen Beurteilung im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder, falls kein Bebauungsplan existiert, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Darüber hinaus werden Bauanzeigen, Ausnahmen, Befreiungen sowie Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Bildung von Eigentumswohnungen bearbeitet.
Es werden Ortsbesichtigungen, Rohbau- und Gebrauchsabnahmen, Abnahmen von fliegenden Bauten wie Fahrgeschäften sowie Beurteilungen von einsturzgefährdeten baulichen Anlagen, insbesondere nach Brandkatastrophen, durchgeführt.
Zu den allgemeinen Aufgaben zählen bauaufsichtliche Verwaltungsmaßnahmen (Anhörungen, Stilllegungen, Nutzungsuntersagungen u. sonstige Verfügungen), Entgegennahme von Baulasterklärungen (öffentlich rechtliche Belastungen eines Grundstücks), Führung des Baulastenverzeichnisses, Förderung des Wohnungsbaues (u.a. Miet-, Alten- und Schwerbehindertenwohnungen, Neu-, Erwerbs-, Umbau- und Erweiterungsvorhaben von Familienheimen), Belegungsüberwachung von Sozialwohnungen bzw. öffentlich geförderten Wohnungen, Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen und Verwaltung der Kreisdarlehen.
Auch die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde (Bau- und Bodendenkmale) und die Wahrnehmung des vorbeugenden Brandschutzes durch die Brandschutzprüfer werden hier erledigt.
Neben der Beratung werden Bauvoranfragen, Baugenehmigungen sowie Stellungnahmen zu Bauvorhaben, die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen genehmigt werden (z.B. Gewerbe-, Naturschutz- und Wasserrecht), bearbeitet einschließlich der planungsrechtlichen Beurteilung im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder, falls kein Bebauungsplan existiert, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Darüber hinaus werden Bauanzeigen, Ausnahmen, Befreiungen sowie Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Bildung von Eigentumswohnungen bearbeitet.
Es werden Ortsbesichtigungen, Rohbau- und Gebrauchsabnahmen, Abnahmen von fliegenden Bauten wie Fahrgeschäften sowie Beurteilungen von einsturzgefährdeten baulichen Anlagen, insbesondere nach Brandkatastrophen, durchgeführt.
Zu den allgemeinen Aufgaben zählen bauaufsichtliche Verwaltungsmaßnahmen (Anhörungen, Stilllegungen, Nutzungsuntersagungen u. sonstige Verfügungen), Entgegennahme von Baulasterklärungen (öffentlich rechtliche Belastungen eines Grundstücks), Führung des Baulastenverzeichnisses, Förderung des Wohnungsbaues (u.a. Miet-, Alten- und Schwerbehindertenwohnungen, Neu-, Erwerbs-, Umbau- und Erweiterungsvorhaben von Familienheimen), Belegungsüberwachung von Sozialwohnungen bzw. öffentlich geförderten Wohnungen, Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen und Verwaltung der Kreisdarlehen.
Auch die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde (Bau- und Bodendenkmale) und die Wahrnehmung des vorbeugenden Brandschutzes durch die Brandschutzprüfer werden hier erledigt.
Autor: 302