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Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist

für die Einwohnerinnen und Einwohner der Städte/Gemeinden Algermissen, Bad Salzdetfurth, Bockenem, Diekholzen, Elze, Giesen, Harsum, Holle, Nordstemmen, Sarstedt, Schellerten und Söhlde die Kreisverwaltung in Hildesheim, 31134 Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3, Ebene 3.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Städte/Gemeinden/Samtgemeinden Alfeld, Freden, Lamspringe, Leinebergland und Sibbesse die Außenstelle der Kreisverwaltung in Alfeld 31061 Alfeld (Leine), Ständehausstr. 1.

Für die Einwohner der Stadt Hildesheim die Stadtverwaltung in Hildesheim.


Anträge für vollstationäre Pflege sind an die Verwaltung zu richten, in deren Bereich die betreffende Person vor dem Einzug in die Einrichtung gewohnt hat.

Es wird empfohlen, vor einer Antragstellung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen, um Einzelheiten zu besprechen und um vollständige Antragsunterlagen anzufordern.