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Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bietet die Fachstelle Kinderschutz eine fachliche Beratung für Berufsgruppen und Personen an, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen gemäß § 8b SGB VIII und für Geheimnisträger gemäß § 4 KKG. Die Vorgehensweise bei der Beratung und die rechtlichen Grundlagen werden nachfolgend aufgeführt.

Wenn Sie einen Fall von Kindeswohlgefährdung melden möchten, können Sie uns eine Mail an kinderschutz@landkreishildesheim.de schicken.

Autor: FD406