(LKHi 13-04-043)
Durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist es möglich, selbst zu bestimmen, welche Person des Vertrauens diese Aufgabe wahrnehmen soll. In diesen Veranstaltungen sollen neben allgemeinen Informationen besonders auf Fragen eingegangen werden, wie :„Wann muss ein Betreuer bestellt werden? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Ist es notwendig, eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen und wo kann sie hinterlegt werden“.
Die nächste Informationsveranstaltung findet am Dienstag, dem 09.06.2015 um 18.30 Uhr in der Kreisverwaltung Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31135 Hildesheim statt. Das Kreishaus ist zum Veranstaltungstermin über den Eingang B – Sitzungssäle – zugänglich.
Um Anmeldungen wird unter der Tel.-Nr. 05121/309-4292 (Holger Meyer) oder 05121/7535-0 (Manfred Marhenke vom Betreuungsverein Hildesheim e.V. gebeten.