Wer hilft bei Fragen zum Thema Vormundschaften ?
Der Fachdienst 407 beim Landkreis Hildesheim (www.landkreishildesheim.de/Verwaltungsaufbau) oder das Amtsgericht Hildesheim.
Gibt es einen zentralen Ansprechpartner beim Land Niedersachsen ?
Nein.
Wer ist Ansprechpartner in Fragen des Asylverfahrens?
Das Asylverfahren wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (http://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite-node.html) geführt. Bitte erfragen Sie dort den zuständigen Ansprechpartner.
Welche Vergütung wird gezahlt ?
Die Vergütung beläuft sich auf 399,- € jährlich. Die Vergütung wird auf Antrag vom Amtsgericht ausgezahlt.
Bekomme ich Aufwendungen erstattet?
Ja. Erforderliche Aufwendungen werden erstattet. Es ist aber empfehlenswert, vorher beim Amtsgericht nachzufragen.
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen?
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind §§ 1773 – 1895 BGB, §§ 53, 54 SGB VIII, Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ), UN-Kinderrechtskonvention.
Gibt es eine Ablaufübersicht zum Verfahren?
Ja, hier.
Werden Übersetzungskosten gezahlt?
Die Übersetzungskosten trägt das Amtsgericht. Es ist jedoch erforderlich, hier vorher nachzufragen und ggf. einen eigenständigen Antrag zu stellen.
Wieviel Zeit muss ich aufwenden?
Die Frage hängt von der individuellen Bedarfssituation Ihres Mündels ab. Sie sind gesetzlich verpflichtet, einmal monatlich Kontakt aufzunehmen. Bei diesen Gesprächen ergeben sich dann die weiteren Bedarfe.
Ab wann bin ich Vormund?
Erst wenn Ihnen die Bestallung bzw. der Beschluss des Amtsgerichtes vorliegt, können Sie für Ihr Mündel tätig werden.
Was sind die Aufgaben eines Vormundes?
Wahrnehmung der rechtlichen Vertretung des Mündels, insbesondere der Personen- und Vermögenssorge z.B.
• Mitwirkung bei der Unterbringung
• Mitwirkung im Hilfeplanverfahren des Jugendamtes
• Entwicklung von schulischen und beruflichen Perspektiven
• Vertretung im ausländerrechtlichen Verfahren
• Ausübung der Personensorge, sowie der Vermögenssorge
• Gesundheitsvorsorge
• Förderung von Integration
• Suche nach Angehörigen im Heimatland oder in anderen Ländern
Besteht eine Schulpflicht für einen unbegleiteten Flüchtling?
Eine Schulpflicht besteht erst vom Zeitpunkt der endgültigen Zuweisung zur Kommune. Beim Aufenthalt in einer Landeserstaufnahmestellt besteht keine Schulpflicht.
Kann ich auch mal Urlaub machen ?
Natürlich können Sie Urlaub machen. Sie können für alle erforderlichen Dinge eine Vollmacht ausstellen – z.B. für die Einrichtung, in der Ihr Mündel lebt.
Was ist, wenn der Vormund kein Verhältnis zum Mündel aufbauen kann?
Bitte nehmen Sie dann Kontakt mit dem Jugendamt auf. Es ist ggf. möglich, hier vermittelnd tätig zu werden. Sollte auch dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, können Sie einen Antrag auf Entbindung des Amtes beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Welche Nachweise muss ich vorlegen, was muss ich wissen?
• Erweitertes Führungszeugnis (kostenfrei auf Antrag);
• Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
• Einfühlsamkeit
• Bereitschaft, an Informations- oder Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen.
Kann ein Paar die Vormundschaft für einen minderjährigen Flüchtling übernehmen?
Ja, gemeinsame Vormundschaft ist möglich.