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Europawahl 2009

Vom 4. bis 7. Juni 2009 fand die Wahl zum Europäischen Parlament das siebte Mal statt. Insgesamt waren rund 375 Millionen EU-Bürger aus 27 EU-Mitgliedstaaten für die Europawahl wahlberechtigt. 

In Deutschland wurde am Sonntag, den 7. Juni 2009 (von 8 - 18 Uhr) gewählt.

Im Europäischen Parlament sitzen derzeit 785 EU-Abgeordnete, davon 99 aus Deutschland. Mit dem Reformvertrag von Lissabon sollte die Gesamtzahl der Sitze auf  751 - davon 96 für Deutschland - reduziert werden. Da dieser Reformvertrag nicht mehr vor der Europawahl  in Kraft treten wird, findet die Europawahl 2009 nach den Bedingungen des EU-Vertrages von Nizza statt, wonach sich die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament auf 736 reduziert, davon 99 für Deutschland.

Die erste Direktwahl des Europäischen Parlamentes fand im Jahre 1979 statt. Seitdem werden alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allen EU-Mitgliedstaaten zur gleichen Zeit gewählt. Jedes Land wählt nach seinen eigenen nationalen Wahlrechtsvorschriften. Die Europawahl unterliegt wie andere Wahlen den Wahlrechtsgrundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl und ist eine reine Verhältniswahl nach Listen.

Die Wahlvorschläge werden in Form von Listen entweder für ein Bundesland ("Landesliste") oder als eine gemeinsame Liste für alle Länder ("Bundesliste") aufgestellt. Aufgestellt werden können diese von Parteien und "sonstigen politischen Vereinigungen". Bei letzteren ist vor allem an übernationale Vereinigungen auf europäischer Ebene gedacht.

Parlamentarisch bislang nicht vertretene Parteien oder "sonstige politische Vereinigungen" müssen eine bestimmte Zahl von Unterstützungsunterschriften für ihren Wahlvorschlag vorlegen. Bei einer Landesliste müssen ein Tausendstel, höchstens jedoch 2000 der Wahlberechtigten des betreffenden Landes, den Wahlvorschlag unterzeichnen, bei Bundeslisten sind die Unterschriften von 4000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern erforderlich.

Zur Europawahl 2009 haben Bundes- und Landeswahlausschüsse insgesamt 31 Listen von Parteien und sonstigen politschen Vereinigungen zugelassen.

Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme, die einer der auf dem Stimmzettel aufgeführten Listen gegeben werden kann.

 
 
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  • Autor: OE 910