Das Bundesministerium hat dazu die Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter vom 07. Juli 2016 bekanntgemacht (AdZ-Anerkennungsrichtlinie). Die Durchführung dieser Richtlinie erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung sind dort näher geregelt. Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2017 an das Bundesverwaltungsamt – Außenstelle Hamm -, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm (Westfalen), zu richten. Der Text der Richtlinie, das Antrags- und Vollmachtsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen stehen zum Download unter http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/AbteilungBT/Zwangsarbeiter/zwangsarbeiter node.html zur Verfügung. Dort können auch Informationen in russischer, polnischer, rumänischer und englischer Sprache aufgerufen werden.
Für die Antragsteller steht auch eine Service-Telefonhotline unter der Nr. 022899358-9800 zur Verfügung. E-Mails können an die folgende Adresse gerichtet werden: AdZ@bva.bund.de. Im Fachdienst Sozialhilfe der Kreisverwaltung steht auch Annette Bodenburg (Tel. 05121) 309-3351 für Informationen zur Verfügung.