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Für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

Für Leistungen an Empfängerinnen und Empfänger von SGB II-Leistungen ist das Jobcenter Hildesheim zuständig. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sowie nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes stellen ihren Antrag bitte bei der Stadt oder dem Landkreis Hildesheim (je nachdem, wo die Antragstellerin / der Antragssteller den Wohnsitz hat).  
Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.  


 

Der Abschlussbericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) zur Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich - Untersuchung der Implentationsphase des Bildungs- und Teilhabepakets im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist unter dem Link im Internet veröffentlicht.