Schülerbeförderung
Der Landkreis Hildesheim als Träger der Schülerbeförderung hat die in seinem Gebiet wohnenden Kinder der Schulkindergärten sowie die in seinem Gebiet wohnenden Schüler*innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten (§114 NSchG). Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform. Der Landkreis Hildesheim bestimmt die Art der Beförderung. Die Beförderung wird - soweit möglich - im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs durchgeführt.
Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderung?
Anspruchsberechtigt sind
- Kinder in Schulkindergärten und Sprachfördermaßnahmen
- Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und Gesamtschulen
- Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Schuljahrgänge die eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen
- Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule 1 und 2 (ehemals Berufseinstiegsklasse / Berufsvorbereitungsjahr) und der 1. Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen.
Der Landkreis Hildesheim befördert die in seinem Gebiet wohnenden oben genannten anspruchsberechtigten Schüler*innen oder erstattet ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen, wenn die Entfernung von der Wohnung zur Schule mehr als 2 Kilometer beträgt. Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht unabhängig von der Entfernung in jedem Fall, wenn Schüler*innen wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen. Eine individuelle Beförderung bzw. Kostenübernahme muss jedoch beantragt werden.
Das ist neu im Schuljahr 2024/25
Wie im Vorjahr können auch im Schuljahr 2024/25
- Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen (Sekundarbereich II) sowie
- Auszubildende im Sinne des § 1 Abs. 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV )
deren Wohnort im Landkreis Hildesheim liegt, von einer 40-prozentigen Bezuschussung des Deutschlandtickets profitieren.
Seit dem 1.7.2024 ist das bezuschusste Deutschlandticket direkt online beim Tarifverbund ROSA zu beantragen. Das bezuschusste Deutschlandticket ist jeweils nur bis zum Ende eines Schuljahres gültig.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Das Ticket muss bis zum 10. Tag eines Monats bestellt werden, damit Sie es zum nächsten Monatsersten nutzen können.
- Die Schulbescheinigung bzw. sonstigen Nachweise sind bis spätestens 12.08.2024 bei ROSA einzureichen, sofern sie nicht gleich bei Antragstellung hochgeladen werden können.
Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit wie in den letzten Schuljahren eine um 40 bzw. 60 Prozent bezuschusste Monatskarte Azubi im Tarifverbund ROSA zu erwerben.
Weitere Informationen zum Abo und zur Fahrkartenbestellung finden Sie hier:
https://www.rosa-hildesheim.de/de/Tickets-Preise/Azubis-Schueler/
FAQ zum Deutschlandticket
Meine Daten haben sich geändert - an wen kann ich mich wenden?
Bitte melden Sie Änderungen direkt per Mail an abo@rosa-hildesheim.de
Mein Deutschlandticket ist falsch ausgestellt - an wen kann ich mich wenden?
Bitte melden Sie Korrekturen direkt per Mail an abo@rosa-hildesheim.de
Was bedeutet eigentlich SEK II?
Sek II: Oberstufe der 11. -13. Klasse eines Gymnasiums
Kann ich von der Bezuschussung profitieren, wenn ich nicht SEK II besuche oder eine Ausbildung mache?
Leider nein. Die Bezuschussung gilt nur für den folgenden Personenkreis:
- Sek II = Oberstufe der 11. -13. Klasse eines Gymnasiums
- Auszubildende im Sinne des § 1 Abs. 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV)
Ich habe eine ganz andere Frage und finde hier keine Antwort
Bitte wenden Sie sich per Mail an schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des erhöhten Mailaufkommens zu einer Bearbeitungszeit von 5-7 Tagen kommen kann. Die zuständigen Kolleginnen werden Ihre Anfrage zeitnah beantworten.
Weitere Informationen zur Schülerbeförderung
40- bzw. 60-prozentige Entlastung für Schüler*innen der SEK II und Auszubildende
Seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 fahren Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen sowie Auszubildende deutlich günstiger mit dem ÖPNV.
Schüler*innen und Auszubildende, die ihren Wohnsitz im Landkreis Hildesheim haben und eines der Kriterien der Tarifbestimmungen des ROSA-Tarifverbunds erfüllen (ROSA Tarifbestimmungen), können die „Monatskarte Azubi“ im Abomodell direkt beim RVHI zu den um 40 bzw. 60 Prozent vergünstigten Preisen erwerben. Bestellt werden kann dieses vergünstigte Abo im ROSA-Tarifverbund online unter https://www.rosa-hildesheim.de/de/Tickets-Preise/Azubis-Schueler. Die Unterlagen können per Post oder auch digital an azubi@rosa-hildesheim.de eingereicht werden.
Wer zur o.g. definierten Zielgruppe gehört, kann den genannten prozentualen Rabatt alternativ auch nachträglich beim Landkreis Hildesheim (Schülerbeförderung) beantragen. Hier geht es zum Online-Antrag.
Alles rund um die Schülerbeförderung online erledigen
Alles rund um die Schülerbeförderung kann auch online erledigt werden. Dabei werden Sie schrittweise durch unseren Antrag geführt. Zu beachten ist hierbei lediglich, dass im Falle einer Beförderung per privaten Pkw folgende Anlage für den Nachweis der Fahrtkosten notwendig ist:
Anlage Fahrtkostenerstattung Pkw
Folgende Anliegen können Sie über unseren Online-Antrag erledigen:
- Fahrkarte beantragen
- Verlust der Fahrkarte melden
- Erstattung von Fahrtkosten beantragen
- individuelle Schülerbeförderung bei fehlender Nahverkehrsanbindung oder einer vorübergehenden Behinderung
- individuelle Schulerbeförderung aufgrund einer Beeinträchtigung
- Adressänderung/ Schulwechsel mitteilen
- Beschwerde einreichen
Hier geht es zum Online-Antrag.
Weitere Informationen können der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entnommen werden.
Hinweis
Haben Sie Fragen oder Beschwerden zu Unregelmäßigkeiten im Linienverkehr, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Verkehrsträger.