Das Land gewährt nach Maßgabe der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für vom Hochwasser im Juli/August 2017 verursachte Schäden bei Unternehmen und Angehörigen freier Berufe in Niedersachsen" Zuwendungen für vom Hochwasser verursachte Schäden bei Unternehmen und Angehörigen freier Berufe.
Unter hochwasserbedingte Schäden fallen: Schäden durch Hochwasser, Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind. Berücksichtigt werden auch unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge.
Nicht berücksichtigt werden Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.
Anträge sind auf dem vorgeschriebenen Vordruck bis spätestens 30.06.2018 an die NBank zu richten.