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Nach dem Arzneimittelgesetz soll für Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel gesorgt werden. Der Landkreis Hildesheim überwacht den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken in Stadt und Landkreis Hildesheim anhand von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten erstellten Kriterien.

Kontakt:

Herr Maik Lampe

Gesundheitsamt