Für Personen mit gewerblichem Umgang mit Lebensmitteln wird im Infektionsschutzgesetz eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt gefordert. Das Team Infektionsschutz informiert Personen, die beruflich direkten Kontakt mit leicht verderblichen, unverpackten Lebensmitteln haben, frühestens drei Monate vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über durch Lebensmittel übertragbare Infektionskrankheiten und daraus resultierende, erforderliche Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen. Die anschließend regelmäßige, zweijährlich geforderte Folgebelehrung hat durch den jeweiligen Arbeitgeber zu erfolgen.
Termine für die Erstbelehrung können unter der Rufnummer 05121- 309 7361 oder per E-Mail an carola.hanke@landkreishildesheim.de vereinbart werden.
Bei Verlust der vom Gesundheitsamt Hildesheim ausgestellten Bescheinigung über die Belehrung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitschrift ausgestellt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an einen der nachstehenden Kontakte.
Kontakt:
Frau Carola Hanke
Gesundheitsamt
05121-309-7361
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Frau Ilka Tschätsch
Gesundheitsamt
05121-309-7891
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