Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Für Personen mit gewerblichem Umgang mit Lebensmitteln wird im Infektionsschutzgesetz eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt gefordert. Das Team Infektionsschutz informiert Personen, die beruflich direkten Kontakt mit leicht verderblichen, unverpackten Lebensmitteln haben, frühestens drei Monate vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über durch Lebensmittel übertragbare Infektionskrankheiten und daraus resultierende, erforderliche Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen. Die anschließend regelmäßige, zweijährlich geforderte Folgebelehrung hat durch den jeweiligen Arbeitgeber zu erfolgen.
Termine für die Erstbelehrung können unter der Rufnummer 05121- 309 7361 vereinbart werden.
Der Landkreis Hildesheim bietet die Erstbelehrung nunmehr auch in einer Online-Version an; Sie haben also die Möglichkeit, die Belehrung jederzeit für sich passend und auch von Zuhause aus durchzuführen. Die Belehrung erfolgt in Form mehrerer kurzer Erklär-Videos mit einem zu beantwortenden Fragenkatalog zu den einzelnen Abschnitten. Zur Begleichung der nach erfolgreichem Abschluss der Belehrung zu bezahlenden Gebühr benötigen Sie einen Online-Bezahldienst (PayPal oder Giropay). Die Bescheinigung über die erfolgte Belehrung kann unmittelbar nach Bezahlung ausgedruckt werden.
Zur Online-Belehrung geht es hier: Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Bei Verlust der vom Gesundheitsamt Hildesheim ausgestellten Bescheinigung über die Belehrung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitschrift ausgestellt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an einen der nachstehenden Kontakte.
Kontakt:
Frau Carola Hanke
Gesundheitsamt
05121-309-7361
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Frau Ilka Tschätsch
Gesundheitsamt
05121-309-7891
E-Mail schreiben
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