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Im Rahmen von Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen der Städte und Gemeinden werden auf Anfrage des Bauordnungsamtes Fragen zu Lärm, Trinkwasser, Abwasser und Altlasten geprüft und umwelthygienische Stellungnahmen zu Bauanträgen erstellt.

Bei Umbaumaßnahmen aufgrund von Nutzungsänderungen bestehender Einrichtungen wie z. B. im Rahmen der Schaffung von Krippenplätzen in mehreren Kindergärten oder bei Neubau z. B. einer psychiatrischen Fachpflegeinrichtung werden infektionshygienische Stellungnahmen erstellt. Dabei werden konkrete Anregungen und Hinweise zu umwelt- und infektionshygienischen Aspekten gegeben.

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