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Schutzmaßnahmen nach dem NPsychKG
Schutzmaßnahmen, die Unterbringung von Patientinnen und Patienten im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) erfolgt durch beauftragte, speziell für diese Aufgabe weitergebildete Verwaltungsvollzugbeamtinnen und -beamte in Zusammenarbeit mit in der Psychiatrie erfahrene Ärztinnen/Ärzten.
Sie umfasst die Feststellung der Unterbringungsnotwendigkeit, die Antragstellung beim Amtsgericht sowie die Vertretung des Landkreises beim Unterbringungsverfahren.
In einer Notfallsituation wählen Sie bitte die Telefonnummer der Rettungsstelle Hildesheim: 301-2222 oder 1 1 2 .Kontakt:
Autor: FD 409