Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Radweges an der K 313 zwischen der OD Hary und der B 243 von Str.-km 0,926 bis Str.-km 2,517, Stadt Bockenem , Landkreis Hildesheim
Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Hildesheim, Fachdienst 206 – Straße und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) – vom 24.02.2014 – Az: 6613.20 4/11, der das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Stadt Bockenem während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Landkreis Hildesheim, Heinrichstraße 21, 31137 Hildesheim (Straßenbaulastträger) eingesehen werden. Zusätzlich werden die zugehörigen Planunterlagen hier veröffentlicht.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss denübrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz3 Verwaltungsverfahrensgesetz i.V. m. § 17 b Abs. 1 Nr. 7 FStrG).
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