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Aufgrund der aufwendigen Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2020 erforderlich sind, sind die Bereiche Eingliederungshilfe und Grundsicherung im Kreishaus und in der Außenstelle Alfeld am 12.12., 13.12. und 16.12.2019 weder telefonisch noch persönlich erreichbar. In dringenden Notfällen können sich Bürger unter der Rufnummer 05121 309-3431 an die zuständigen Stellen wenden.
10.12.2019