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Wer noch eine dringende Angelegenheit in der Kreisverwaltung zu erledigen hat, sollte dies in Kürze auf den Weg bringen: Die Kreisverwaltung ist ab Dienstag, 24. Dezember (Heiligabend), bis einschließlich Neujahr geschlossen. Ab 2. Januar 2020 ist dann wieder geöffnet.
In akuten Notfällen, insbesondere bei Kindeswohlgefährdung, wird gebeten sich an die Polizei oder Rettungsleitstelle zu wenden. Diese nimmt dann im Bedarfsfall mit den entsprechenden Bereitschaftsdiensten des Landkreises Kontakt auf.
12.12.2019