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Leistungsbeschreibung

Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Säuren oder Mineralöle in nicht unbedeutender Menge, die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen können, muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über

  • den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
  • die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
  • die Art der befürchteten oder eingetretenen Gefährdung
Autor: Umweltamt