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Welche Pflegeformen gibt es?

1.) Vollzeitpflege - Pflegeverhältnis über einen bestimmten Zeitraum oder bis zur Volljährigkeit des Kindes

Kinder, die für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, werden vom Jugendamt im Rahmen der so genannten Vollzeitpflege untergebracht. Die allgemeine Vollzeitpflege unterscheidet sich zur Tagespflege darin, dass die Pflegeeltern in der Vollzeitpflege mit ihrer Pflegefamilie als Lebensmittelpunkt zusammenleben (24/7). Eine pädagogische Ausbildung brauchen diese Pflegeeltern nicht, Erfahrung mit Kindern ist von Vorteil, aber keine Bedingung. Kinder mit besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen und erhöhten erzieherischen oder medizinischen Bedarfen werden im Rahmen von der erweiterten Form der sozialpädagogischen Vollzeitpflege bei qualifizierten Pflegeeltern untergebracht. Bei Kindern, die einen sehr stark erhöhten Bedarf an Betreuung und Pflege aufweisen, erfolgt die Unterbringung in der sonderpädagogischen Vollzeitpflege. Dafür wird eine entsprechende berufliche Qualifikation benötigt. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch durch das Jugendamt nachgeschult werden.


2.) Bereitschaftspflege - Pflegeverhältnis in Akutsituationen auf begrenzte Dauer

Bei Kindern, die aufgrund von familiären Krisen oder Notsituationen, in denen die Eltern als Betreuungspersonen ausfallen, kurzfristig ihre Familien verlassen müssen, erfolgt nach Möglichkeit eine Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie. Dieses Pflegeverhältnis ist begrenzt für den Zeitraum, in der die weitere Perspektivklärung erfolgt. Wie lange ein Kind in einer Bereitschaftspflege verbleibt, steht in den meisten Fällen vorher nicht fest. Bereitschaftspflegeeltern müssen also sehr flexibel für die Aufnahme eines ihnen unbekannten Kindes sein. Die mögliche Altersspanne eines minderjährigen Kindes bei Aufnahme sprechen wir individuell mit Ihnen im Hinblick auf Ihre familiären und persönlichen Möglichkeiten ab. Diese ist u.a. davon abhängig, ob bereits Kinder in Ihrem Haushalt leben und wie alt diese sind. Das aufgenommene Kind soll hierbei immer mehrere Jahre jünger als das jüngste in Ihrem Haushalt lebende Kind sein. Eine Voraussetzung bei dieser Pflegeform ist es, dass der eigene Kinderwunsch bereits abgeschlossen sein muss, da die Kinder in allen Fällen Ihre Familie wieder verlassen werden, zu den leiblichen Eltern zurückgeführt oder bei Bedarf in eine Vollzeitpflegestelle oder Jugendhilfeeinrichtung vermittelt werden.