Gewässer dritter Ordnung
Der Kreistag des Landkreises Hildesheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 beschlossen, ein
Projekt „Gewässer dritter Ordnung“
einzurichten, dessen konkrete Ausgestaltung der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 05.10.2020 beschlossen hat.
Der Landkreis Hildesheim ruft hiermit zur Abgabe entsprechender Förderanträge öffentlich auf.
Für das Projekt gelten folgende Rahmenbedingungen:
Es soll ein auf fünf Jahre angelegtes Projekt „Gewässer dritter Ordnung“ durchgeführt werden. Ergänzend zu den amtlichen Daten soll möglichst ehrenamtlich eine Erfassung der Gewässer einschließlich Beschreibung und Entwicklungsplanung erfolgen. Im Haushalt 2020 werden für Sachaufwendungen 15.000 € eingestellt. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der Kreisausschuss nach Antragstellung und Beratung im Umweltausschuss.
Anträge können ab sofort beim Landkreis Hildesheim, Umweltamt, Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim, schriftlich eingereicht werden.
Die Anträge / die Interessenbekundungen sollen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Angaben zum Antragsteller
- Vorhabenskonzept
- Angaben zur Qualifikation des / der Durchführenden
- Maßnahmenplan
- Kostenplan
- aktueller Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit (bei allen gemeinnützigen Organisationen, die nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts sind)
- Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person
Über die Anträge / die Interessenbekundungen wird in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden. Die Fördermittel werden insbesondere als Aufwandspauschale bewilligt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist dem Zuwendungsgeber durch Vorlage eines Ergebnisberichts (Aufwandspauschale) sowie Rechnungsbelege (Aufträge an Dritte) auf Anforderung nachzuweisen.