Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Beistandschaft
Zuständig für Fragen der Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung ist das Amt für Familie (Amt 407).
Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier.
Informationen zur Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung) finden Sie hier.
Wenn ein Elternteil die Beistandschaft des Jugendamtes beantragt, wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Das Jugendamt hat dann die Aufgabe, das Kind zu vertreten und die Vaterschaft festzustellen oder die Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Informationen zur Beistandschaften finden Sie hier.