Weiterbildungsermächtigungen
Sie möchten als Kinderarzt bzw. Kinderärztin die Zusatzqualifikation für die Kinder- und Jugendmedizin erwerben? Da unsere Fachärztinnen über die entsprechenden Weiterbildungsermächtigungen verfügen, können wir Ihnen den nachträglichen Erwerb dieser Zusatzqualifikationen während Ihres Arbeitsverhältnisses ermöglichen.
Ihre Anspechpartnerin für Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Bettina Langenbruch
409 - Gesundheitsamt
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
05121-309-7461
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