Sprungziele
Seiteninhalt

Weiterbildungsermächtigungen

Sie möchten als Kinderarzt bzw. Kinderärztin die Zusatzqualifikation für die Kinder- und Jugendmedizin erwerben? Da unsere Fachärztinnen über die entsprechenden Weiterbildungsermächtigungen verfügen, können wir Ihnen den nachträglichen Erwerb dieser Zusatzqualifikationen während Ihres Arbeitsverhältnisses ermöglichen.




Ihre Anspechpartnerin für Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendmedizin

Dr. med. Bettina Langenbruch

409 - Gesundheitsamt
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin