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Chancengleichheit

Für den Landkreis Hildesheim als modernen Arbeitgeber ist die Chancengleichheit aller Mitarbeitenden selbstverständlich. Bereits im Jahr 2017 ist der Landkreis der „Charta der Vielfalt“ beigetreten. Damit verpflichtet er sich freiwillig, sich für eine wertschätzende und vorurteilsfreie Organisationskultur einzusetzen.

Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung bestehender Nachteile (Gender Mainstreaming) auf kommunaler Ebene in allen fachlichen Aufgabenfeldern ist originäre Aufgabe des Landkreises Hildesheim.

Für den Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung ist der aktuelle Gleichstellungsplan (2022 – 2024) ein wichtiges strategisches Instrument, um Frauen und Männern gleiche Chancen zu ermöglichen und strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligungen zu beseitigen.

Er beinhaltet Ziele und Maßnahmen, wie eine Unterrepräsentanz abgebaut und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden soll. Schon jetzt ist der Landkreis dank seiner flexiblen Arbeitsregelungen und des offensiven Umgangs mit Teilzeitbeschäftigung gut aufgestellt. Darüber hinaus wurde alternierende Telearbeit eingeführt. Neben diesen wichtigen Meilensteinen auf dem Weg des kontinuierlichen Optimierungsprozesses sind weitere im Gleichstellungsplan formuliert. Besonders im Fokus steht dabei die Chancengleichheit bei der Besetzung höherwertiger Stellen in Verbindung mit Beförderung bzw. Höhergruppierung sowie Auseinandersetzung mit dem Aspekt „Führung in Teilzeit“.


Ihre Ansprechpartnerin

Katina Bruns

902 - Gleichstellungsstelle
Gleichstellungsbeauftragte

05121 309-3941
05121 309-95-3941
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