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Sozialarbeiter/innen im Anerkennungsjahr

Zehn Stellen pro Jahr stellt der Landkreis für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr zur Verfügung. Die Einstellung erfolgt jeweils zum 1.4. und 1.10. des Jahres. Voraussetzung ist ein Bachelor-Abschluss in einem Studiengang, der gemäß der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik (SozHeilVO) oder einer vergleichbaren Regelung anderer Länder zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in und/oder Sozialpädagoin/Sozialpädagoge berechtigt.

Ansprechpartnerin: Sara-Ines Buttlar, 05121 309-2291