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Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr (AEJ), ehemals Berufspraktikant*innen der Sozialen Arbeit

Die Einstellung für das AEJ für Sozialarbeiter*innen erfolgt jeweils zum 1.4. und 1.10. eines Jahres. Die Ausschreibungen erfolgen grundsätzlich ein halbes Jahr vorher.

Momentan stellt der Landkreis Hildesheim insgesamt 15 Stellen hierfür zur Verfügung, die sich je nach o. g. Einstellungszeitpunkt aufteilen.

Voraussetzung für das AEJ ist ein Bachelor-Abschluss in einem Studiengang, der gemäß der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik (SozHeilVO) oder einer vergleichbaren Regelung anderer Länder zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in und/oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge berechtigt.

Mögliche Einsatzbereiche:

  • Aids- und Sexualberatung
  • Betreuung
  • Bezirkssozialarbeit (BSA) mit den 6 Jugendhilfestationen Nord (Sarstedt), Ost (Bad Salzdetfurth; in Hildesheim), Süd (Alfeld), West (Elze), Hildesheim-Nord sowie Hildesheim-Süd
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Erziehungsberatung
  • Frühe Hilfen
  • Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
  • Kreisjugendpflege/KiTa/Jugendparlament
  • Pflegekinderdienst (PKD)
  • Sozialdienst
  • Sozialpsychiatrischer Dienst


Ansprechpartner*innen:

  • für Verfahrensangelegenheiten und Einstellungsvoraussetzungen im Personal- und Organisationsamt – Team Ausbildung:

Herr Wichmann (05121 309-2491) oder ausbildung@landkreishildesheim.de

  • für fachliche/inhaltliche Angelegenheiten im Dezernat 4 – Jugendhilfeplanung:

Frau Becker-Schlienger (05121 309-4501) oder paula.becker-schlienger@landkreishildesheim.de