Damit die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter kontinuierlich die Anträge abarbeiten können, sollen alle Anfragen zum Thema Unterhaltsvorschuss ab sofort zentralisiert von einem Mitarbeiter telefonisch unter der Rufnummer 05121-309 1702 zu den Öffnungszeiten des Landkreises entgegen genommen werden. Auch erfolgt hier für den Standort Hildesheim eine zentrale Antragsannahme. Diese Regelung soll zunächst bis Ende Januar gelten.
Der Unterhaltsvorschuss wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Die entsprechenden Vordrucke und Merkblätter sind während der Öffnungszeiten in der Unterhaltsvorschusskasse in Hildesheim, Zimmer 170 und in der Außenstelle in Alfeld im Zimmer 20 erhältlich. Alternativ können die online ausfüllbaren Anträge sowie das Merkblatt zum neuen Unterhaltsvorschuss jederzeit unter www.landkreishildesheim.de/unterhaltsvorschuss heruntergeladen werden.
Was ändert sich und für wen?
Ab dem 1. Juli 2017 kann der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres besteht dann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder diese durch die Unterhaltsvorschussleistung vermieden werden kann. Es besteht ebenfalls ein Anspruch, wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro monatlich verdient.