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Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Radweges an der Kreisstraße 329 zwischen der Kreisstraße 317 und Neuhof

Der Landkreis Hildesheim, Bereich Kreisstraßen, plant den Neubau eines Radweges an der K 329 zwischen der Kreisstraße 317 und Neuhof (Gemeinde Lamspringe). Die Baustrecke beginnt am vorhandenen Radweg entlang der K 317 östlich der Anbindung der K 329 und endet an der OD Neuhof vor der ersten Bebauung. Die Länge der Baustrecke beträgt 0,520 km.

Die K 329 beginnt nördlich von Lamspringe an der K 317, verläuft in östliche Richtung, quert die Ortschaft Neuhof, streift die Orte Ammenhausenn und Wohlenhausen und endet zwischen Königsdahlum und Bornum an der K 331.

Bei der Planfeststellungsbehörde des Landkreis Hildesheim wurden die Verfahrens-unterlagen für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Radweges an der K 329 zwischen der K 317 und Neuhof wird nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes in Verbindung mit §§ 72 –78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt. Die Gemeinde Lamspringe wird die Auslegung der Planunterlagen noch ortsüblich bekannt geben. Nach Rücksprache mit der Planfeststellungsbehörde können die Verfahrensunterlagen auch beim Landkreis Hildesheim, Heinrichstraße 21 in Hildesheim, im Zeitraum der öffentlichen Auslegung bei der Gemeinde, ebenfalls eingesehen werden.

Nähere Informationen zur Bekanntmachung und zum Planfeststellungsverfahren erhalten Sie hier.

Sebastian Höppner

304 - Amt für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement

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