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Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Oedelum im Zuge der L 477, Gemeinde Schellerten, Landkreis Hildesheim

Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover als Straßenbaulastträger sowie die Gemeinde Schellerten in Baulastträgerschaft der Nebenanlagen und Regenwasserkanalisation beabsichtigen den Ausbau der Ortsdurchfahrt Oedelum in Zuge der Landesstraße 477 als Gemeinschaftsmaßnahme durchzuführen. Der geplante Ausbau der OD Oedelum liegt in der Gemeinde Schellerten des Landkreises Hildesheim.

Die Landesstraße 477 verbindet die B 494 (Hildesheim - Peine) mit der B 1 (Hildesheim - Braunschweig). Die Nahziele entlang der L 477 nördlich bzw. nordwestlich von Oedelum sind die Ortschaften Bierbergen und Soßmar sowie südöstlich Mölme und Hoheneggelsen.

Neben der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn wird der einseitige, bis zu 4,00 m breite Gehweg im westlichen Seitenraum entsprechend Vorgabe der Gemeinde in regelkonformer Mindestbreite wieder hergestellt. Die beiden vorhandenen Bushaltestellen erhalten einen dem Stand der Technik mobilitätsgerechten Umbau. Der Radverkehr wird weiterhin auf der Fahrbahn „im Mischverkehr“ geführt.

Die vorhandenen Landesstraßengrundstücke sowie Teile der einmündenden Kreis- bzw. Gemeindestraßen (bis etwa Ende der Eckausrundung) bilden die räumliche Verfahrensgrenze zur rechtlichen Absicherung des beabsichtigten Ausbaues.

Beim Landkreis Hildesheim wurden die Verfahrensunterlagen für die Durchführung eines Verkehrs vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 477 im Zuge der Ortsdurchfahrt Oedelum wird nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes in Verbindung mit §§ 72 – 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt. Die Gemeinde Schellerten wird die Auslegung der Planunterlagen noch ortsüblich bekannt geben. Nach Rücksprache mit der Planfeststellungsbehörde können die Verfahrensunterlagen auch beim Landkreis Hildesheim, Heinrichstraße 21 in Hildesheim, im Zeitraum der öffentlichen Auslegung bei der Gemeinde Schellerten, ebenfalls eingesehen werden.

Nähere Informationen zur Bekanntmachung und zum Planfeststellungsverfahren erhalten Sie hier:

Sebastian Höppner

304 - Amt für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement

05121 309-9715
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