Körperschaftsteuererklärungen sind im zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage des in der Erklärung angegebenen Einkommens die Höhe der Körperschaftssteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftssteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens.