- Geburtsurkunde oder bei persönlicher Abgabe des Antrages der Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten )
- ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
- Wehrmachtsentlassungsschein, Soldbuch oder Wehrpass, sofern im Besitz
- Ggf. Rentenbescheid, sofern Sie bereits früher Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder früheren versorgungsrechtlichen Vorschriften bezogen oder beantragt haben.