Die Regelbeträge für den Kindesunterhalt sind zum 01.07.2007 neu festgesetzt worden:
in der ersten Altersstufe auf 202,- €,
in der zweiten Altersstufe auf 245,- €,
in der dritten Altersstufe auf 288,- €.
Nähere Informationen können Sie in Kürze auch der neuen Düsseldorfer Tabelle entnehmen.