Die Europäische Union verfolgt unter dem Begriff "Natura 2000" das Ziel, ein europaweites Schutzgebietssystem aufzubauen, um einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustellen. Alle Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, nach festgelegten naturschutzfachlichen Kriterien entsprechende Gebiete an die europäische Kommission zu melden.
Das Schutzgebietssystem Natura 2000 setzt sich zusammen aus "EU - Vogelschutzgebieten" und "Gebieten gemäß der Flora-Fauna- Habitatrichtlinie", kurz FFH-Gebieten.
Da der Naturschutz in der Bundesrepublik Deutschland in die Zuständigkeit der Länder fällt, war das Land Niedersachsen in der Pflicht, entsprechende Gebiete zu benennen. Das Meldeverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Für den Landkreis Hildesheim sind 16 FFH-Gebiete und zwei Vogelschutzgebiete gemeldet worden (siehe Anlage 1 und Anlage 2).
Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Lebensbedingungen für die Pflanzen und Tiere in den Gebieten zu erhalten und nach Möglichkeit zu verbessern. Dabei ist es den Ländern überlassen wie sie der Verpflichtung nachkommen. Denkbar sind die Ausweisung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, vertragliche Vereinbarungen mit Eigentümern und Nutzern oder die Selbstbindung bei staatlichen Flächen wie z.B. im Staatswald.
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