Wahlstatistik |
Bei den wahlstatistischen Auswertungen handelt es sich einerseits um die Auswertung von Daten, die bei den Wahlorganen anfallen (= allgemeine Wahlstatistik) und andererseits um eine Auswertung von Daten, die sich aus den amtlichen Stimmzetteln mit Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Alter ergeben. Im letzten Fall spricht man dann von der repräsentativen Wahlstatistik. Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, weil sie Aufschluss über das Wahlverhalten, d.h. die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen gibt. Statistik ist ihrem Wesen nach anonym. Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Während die allgemeine Wahlstatistik im wesentlichen die Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler, der Nichtwähler, der gültigen und ungültigen Stimmen sowie der Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge, gegliedert nach Ländern, Bundestagswahlkreisen, kreisfreien Städten bzw. Landkreisen, Gemeinden und Wahlbezirken erfasst, werden bei der repräsentativen Wahlstatistik in repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken Angaben über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung ihrer Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge ermittelt. Für die Bundestagswahl 2005 wird auf Grund des Gesetzes über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG –) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2002 (BGBl. I S. 412), eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. 1. Allgemeine Wahlstatistik Das Statistische Bundesamt bzw. die Statistischen Landesämter sind mit Wahlen grundsätzlich nur insoweit befasst, als sie das Ergebnis der Wahlen zum Deutschen Bundestag statistisch zu bearbeiten haben. Dies ist ausdrücklich vom Gesetzgeber bestimmt. Die Ergebnisse der Bundestagswahlen werden durch die Statistik einer eingehenden Analyse unterzogen. Hauptgegenstand der Wahlstatistik sind einmal die Untersuchung, wie sich die gültigen Stimmen auf die Parteien im Land und regional gegliedert (Gemeinden, Kreise, Wahlkreise) verteilen, zum anderen die allgemeinen Untersuchungen über Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung, Wahlscheinwähler, Nichtwähler und Falschwähler. Das Bild dieser Aussagen rundet sich durch Heranziehung der Vergleichszahlen vorangegangener Wahlen ab. Zu diesem Zweck werden sowohl die absoluten Zahlen als auch die Verhältniszahlen (Prozentzahlen) der einzelnen Wahljahre einander gegenübergestellt. Durchschnittszahlen, Trends usw. werden zur Verdeutlichung ermittelt. Veränderungen von Wahl zu Wahl werden prozentual und in Prozentpunkten (Unterschied zwischen den Prozentzahlen) festgehalten. Wichtige Erkenntnisse werden auch durch die repräsentative Wahlstatistik gewonnen, die die Ergebnisse nach dem Geschlecht und dem Alter der Wahlberechtigten und Wähler analysiert. Aber auch die Wahlbewerber und Gewählten werden - getrennt nach Wahlvorschlägen - statistisch ausgewertet. Aus dieser Statistik lässt sich z.B. Alter und Geschlecht sowie Berufsgruppenzugehörigkeit der Bewerber ersehen. 2. Repräsentative Wahlstatistik Wahlgeheimnis und Datenschutz sind gewährleistet !!! Die wahlstatistischen Erhebungen finden ihre Grenzen in dem Erfordernis der Wahrung des Wahlgeheimnisses. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Die Methode der Feststellung der Stimmabgabe der Männer und Frauen lässt keine Verletzung des Wahlgeheimnisses zu. Zwar können die die Auszählung durchführenden Organe beispielsweise feststellen, wie viele Frauen oder Männer einer jeden der fünf gebildeten Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben, da aber zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden. Der Stimmzettel in den repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken enthält lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen, also keine personenbezogenen Daten; denn das würde ja im Widerspruch zum Wahlgeheimnis stehen. Die Erhebung erfolgt in anonymer Form und ist ausschließlich für statistische Zwecke vorgesehen. Eine Zusammenführung von Wählerverzeichnissen und gekennzeichneten Stimmzetteln ist unzulässig. Die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Urnenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Briefwahlbezirke mindestens 400 Wähler aufweisen. 2.1 Wie werden die repräsentativen Wahlbezirke ausgewählt? Aus den rd. 80 000 Wahlbezirken werden für die repräsentative Wahlstatistik der Bundestagswahl rd. 2 700 Urnenwahlbezirke und etwa 400 Briefwahlbezirke zufällig ausgewählt. Damit wird erreicht, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Zur Vermeidung von Verzerrungen werden auch die Briefwahlstimmen in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Die Auswahl der Wahlbezirke erfolgt durch den Bundeswahlleiter in Zusammenarbeit mit den Landeswahlleitern und Statistischen Landesämtern. 2.2 Von wem wird ausgewertet? Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden von den Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet. Die aus den Stichprobenwahlbezirken gewonnenen Daten werden zunächst länderweise auf die Totalzahlen der Wahlberechtigten und Wähler hochgerechnet. Aus den hochgerechneten Länderergebnissen wird dann durch Zusammenfassung das Ergebnis für das Bundesgebiet ermittelt und für den Bund und die Länder veröffentlicht. Aber auch einzelnen Gemeinden, in denen eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, können die Ergebnisse zu einer zusammengefassten Veröffentlichung überlassen werden. Zum Schutz des Wahlgeheimnisses dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden. 2.3 Was wird erfasst? Die Wahlbeteiligung der männlichen und weiblichen Wahlberechtigten und Wähler wird in den Stichprobenwahlbezirken nach folgenden zehn Altersgruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt: Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen für die einzelnen Parteien erfolgt für folgende fünf Altersgruppen: unter 25, 25 - 34, 35 - 44, 45 - 59, 60 und älter. Grundlage der Auszählungen über die Stimmabgabe ist die Ausgabe von amtlichen Stimmzetteln mit Unterscheidungsaufdruck (Mann, Frau, Geburtsjahresgruppe). |
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