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Anzeige über den Verkauf eines Fahrzeuges | ||||
Der Verkauf eines Fahrzeuges muss der Zulassungsstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden (§ 27 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Hierzu sind folgende Angaben erforderlich:
Den erforderlichen Vordruck erhalten Sie hier.
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