Neuzulassung
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug erworben und wollen dieses erstmals anmelden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ("COC-Papier")
oder
Datenbestätigung des Herstellers - Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
(Hinweis: Seit dem 01.07.2008 erfolgt eine Zulassung nur dann, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen!)
Wenn der Halter keine Privatperson, sondern eine juristische Person (z.B. Firma) sein soll, sind noch folgende Unterlagen erforderlich:
- Gewerbeanmeldung
- Registerauszug des Amtsgerichts
- Personalausweis bzw. beglaubigte Kopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer(s)
Sofern die Zulassung nicht persönlich erfolgt, sondern durch eine andere Person/juristische Person (z.B. Firma) sind weiterhin folgende Unterlagen vorzulegen:
- Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Hinweis:
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, telefonisch oder auch vor Ort einen Termin zu vereinbaren.
Des Weiteren können Sie sich telefonisch, aber auch über unsere Homepage oder auch vor Ort ein Wunschkennzeichen reservieren lassen.