Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem (d.h. nicht HI-)Kennzeichen bei Halterwechsel
(kein ausländisches Kennzeichen)
Eine Umschreibung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges kann innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung erfolgen.
Ein Fahrzeug kann nur am Hauptwohnsitz (wieder-)angemeldet werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
ggf. bei einem abgemeldeten Fahrzeug, die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung - Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz (nicht älter als 4 Wochen)
- Prüfbericht über die Hauptuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
(Hinweis: Seit dem 01.07.2008 erfolgt eine Zulassung nur dann, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen!) - ggf. bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
Wenn der Halter keine Privatperson, sondern eine juristische Person (z.B. Firma) sein sollte, sind noch folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- Registerauszug des Amtsgerichts
- Personalausweis bzw. beglaubigte Fotokopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer(s)
Sofern die Zulassung nicht persönlich erfolgt, sondern durch eine andere Person/juristische Person (z.B. Firma) sind weiterhin folgende Unterlagen vorzulegen:
- Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Weitere sonstige Informationen:
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, online, telefonisch oder auch vor Ort einen Termin zu vereinbaren.
Des Weiteren können Sie sich telefonisch, aber auch über unsere Homepage oder auch vor Ort ein Wunschkennzeichen reservieren lassen.
Seit 01. Juli 2005 ist grundsätzlich keine Vorführung des Fahrzeuges mehr erforderlich. Diese kann jedoch im Einzelfall angeordnet werden.
Beachten Sie bitte, dass zusätzliche Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen.