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Wiederzulassung eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung ohne Halterwechsel (mit Hildesheimer Kennzeichen)

Die Wiederzulassung kann innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung erfolgen.

Ein Fahrzeug kann nur am Hauptwohnsitz (wieder-)angemeldet werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    oder
    Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung
  • alte Kennzeichenschilder (soweit vorhanden)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
  • Prüfbericht über die Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
    (Hinweis: Seit dem 01.07.2008 erfolgt eine Zulassung nur dann, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen!)

Wenn der Halter keine Privatperson, sondern eine juristische Person (z.B. Firma) sein soll, sind noch folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • Registerauszug des Amtsgerichts
  • Personalausweis bzw. beglaubigte Kopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer(s)

Sofern die Zulassung nicht persönlich erfolgt, sondern durch eine andere Person/juristische Person (z.B. Firma) sind weiterhin folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten


Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Hinweise:

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, online, telefonisch oder auch vor Ort einen Termin zu vereinbaren.

Des Weiteren können Sie sich telefonisch, aber auch über unsere Homepage oder auch vor Ort ein Wunschkennzeichen reservieren lassen.

24.10.2003