Sprungziele
Seiteninhalt

Welche Beweise müssen für den Sexuellen Missbrauch angeführt werden ?

Wenn es zum Geschlechtsverkehr gekommen ist oder der Täter Gegenstände in den Körper eingeführt hat, können bei einer ärztlichen Untersuchung fast immer Spuren sichergestellt werden.

Es ist aber wichtig, nicht alleine zum Arzt/ zu einer Ärztin zu gehen, sondern nur in Absprache mit der Polizei. Die ermittelnde Kriminalbeamtin entscheidet, ob überhaupt eine ärztliche Untersuchung notwendig ist.

Wie finde man eine Frauenärztin / einen Frauenarzt ?

Damit die Ergebnisse auch später vor Gericht verwendet werden können, muss die ärztliche Untersuchung von einer / einem GerichtsmedizinerIn durchgeführt werden. Die Polizei weiß, welche FrauenärztIn auch als GerichtsmedizinerIn anerkannt ist und besorgt dort einen Termin. Damit kann vermieden werden, dass später noch eine zweite ärztliche Untersuchung durchgeführt werden muss.

Wie schnell nach dem Vorfall muss eine Ärztin / einen Arzt aufgesucht werden ?

Je früher eine Ärztin / einen Arzt aufgesucht wird, um so besser. Wenn die Tat erst wenige Stunden zurück liegt, darf sich das Opfer vorher nicht waschen, damit die Ärztin / der Arzt noch Spuren feststellen kann. Auf jeden Fall soll man auch die Kleidung mitnehmen, die getragen wurde.

Muss man allein zum Arzt gehen oder kann das Jugendamt begleiten ?

Die ermittelnde Kriminalbeamtin ist während der gesamten ärztlichen Untersuchung anwesend. Auch das Jugendamt begleitet auf Wunsch selbstverständlich gern zu der ärztlichen Untersuchung. Auch die Mutter oder eine Freundin können mitkommen.

Wie läuft die ärztliche Untersuchung ab ?

Grundlage für den Ablauf der ärztlichen Untersuchung ist das Tatgeschehen. Die Gerichtsmedizinerin / der Gerichtsmediziner muss bestimmte Formulare ausfüllen, in denen z.B. die Verletzungen beschrieben werden.

Was kann eine Ärztin / ein Arzt bei der Untersuchung feststellen ?

Der Arzt/die Ärztin kann Verletzungen feststellen und Spuren, die auf den Täter hinweisen, sichern. Die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung können später ein wesentlicher Bestandteil der Beweisführung und ausschlaggebend für die Höhe des Strafmaßes sein.

Gilt die ärztliche Schweigepflicht ?

Ja, selbstverständlich.

Muss die Ärztin / der Arzt die Eltern informieren ?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ganz häufig ist es sehr wichtig, dass die Eltern wissen, was Dir passiert ist, damit sie das Opfer schützen und ihm helfen können, mit dem Geschehenen umzugehen. In jedem Fall werden alle Schritte ( auch die Information der Eltern) vorher gemeinsam abgesprochen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Untersuchung ?

Die ärztliche Untersuchung wird von der Polizei in Auftrag gegeben und nicht über die Krankenkasse abgerechnet.

24.10.2003