Welche Aufgaben hat die Staatsanwaltschaft ?
Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten. Sie ist "Herrin des Verfahrens" und entscheidet darüber, ob Anklage gegen den Täter erhoben oder ob das Verfahren eingestellt wird.
Wird in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ?
Wenn ein Staatsanwalt dienstlich von einer Straftat erfährt, bei der zumindest Täter oder aber Opfer namentlich bekannt sind, ist er verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Muss die Aussage vor der Staatsanwaltschaft wiederholt werden ?
Die Aussage wird üblicherweise bei geschulten Polizeibeamten getätigt. In besonderen Fällen, z.B. bei einem Zeugnisverweigerungsrecht (weil Opfer / Zeuge und Täter verwandt oder verschwägert sind) muss die Aussage bei einem Richter wiederholt werden. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, werden Opfer und die Zeugen in den Zeugenstand gerufen. Wenn es dem Opfer / den Zeugen nicht zuzumuten ist, in den Zeugenstand zu treten, kann die richterliche Vernehmung ausnahmsweise später vor Gericht verwendet werden.
Welche Gründe können dazu führen, dass ein Verfahren eingestellt wird ?
Die Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren häufig dann ein, wenn kein Tatverdächtiger ermittelt werden kann. Das Verfahren kann jederzeit (innerhalb der Verjährungsfrist) wieder aufgenommen werden, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben.
Auch wenn gegen einen Beschuldigten nicht genügend Beweise vorgebracht werden (zum Beispiel weil die Zeugen widersprüchliche Angaben machen oder ihre Aussage zurückziehen) oder die Schuld des Täters als gering angesehen wird, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein; selbstverständlich auch, wenn sich die Unschuld des Beschuldigten erweist.
Was kann man tun, wenn das Verfahren eingestellt wurde ?
Es besteht die Möglichkeit Beschwerde gegen die Einstellung einzulegen. Es ist sinnvoll, sich in jedem Fall anwaltlich beraten und vorher eine Überprüfung durch den Anwalt/die Anwältin durchführen zu lassen.