Ist in jedem Fall eine Therapie erforderlich ?
Nicht jedes missbrauchte Kind braucht eine Therapie. Ob eine Therapie erforderlich ist, ist u.a. abhängig von Art, Dauer und Schwere des Sexuellen Missbrauchs und der allgemeinen Stabilität des Kindes. Auch ein familiäres Umfeld, welches dem Kind ausreichende Unterstützung anbietet, kann in einigen Fällen entscheidend zur Bewältigung des Erlebten beitragen. Auch wenn das Kind zunächst keine Anzeichen für ein verändertes Verhalten zeigt, kann eine Therapie unter Umständen Jahre später erforderlich werden.
Wo finde ich eine geeignete Therapeutin / einen geeigneten Therapeuten ?
In den Beratungsstellen und beim Jugendamt ist man gern bei der Vermittlung eines Therapeuten behilflich. Auch über die Krankenkassen oder ganz einfach über das Telefonbuch oder das Internet können ganz einfach Namen und Anschriften von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten gefunden. Achtung: viele Therapeuten haben lange Wartelisten !
Werden die Kosten für die Therapie von der Krankenkasse getragen ?
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Krankenkassen getragen. Wichtig ist, dass die Therapie bei einem anerkannten Kinder- und Jugendpsychotherapeuten erfolgt, der über eine Krankenkassenzulassung verfügt.
Was kann man tun, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für die Therapie ablehnt ?
Wenn die Krankenkasse die Übernahme der Therapiekosten ablehnt, sollte man in jedem Fall auf eine schriftliche Ablehnung bestehen, aus der die Gründe hierfür hervorgehen. Mit dieser schriftlichen Ablehnung kann man sich schnellstmöglich (Widerspruchsfrist !) an das Opferhilfebüro oder den Weißen Ring wenden. Dort stehen erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die wertvolle Ratschläge und Tipps geben können.