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Wer hilft z.B. bei der Beschaffung einer neuen / eigenen Wohnung ?

Wer aufgrund eines Sexuellen Missbrauchs eine neue Wohnung suchen muss (z.B. weil der Täter im gleichen Haus oder der unmittelbaren Nachbarschaft lebt), kann (auch finanzielle) Unterstützung vom Opferhilfebüro oder dem Weißen Ring bekommen. Bitte wenden Sie sich direkt an diese Stellen.

Welche finanziellen Hilfen können zusätzlich beantragt werden ?

Opfer von Straftaten können Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragen. Es empfiehlt sich, diesen Antrag frühstmöglich, bis spätestens 1 Jahr nach dem Sexuellen Missbrauch zu stellen, da laufende Leistungen nur längsten 1 Jahr rückwirkend gewährt werden können. Wird ein Antrag später gestellt, werden die Leistungen erst ab Antragstellung gewährt.

Eine Strafanzeige oder ein Strafverfahren sind nicht Voraussetzung für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Ansprüche können sogar bestehen, wenn die Tat bereits verjährt oder der Täter zwischenzeitlich verstorben ist.

24.10.2003