Welche Aufgaben hat das Jugendamt ?
Im Jugendamt können sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts und ihre Familienangehörigen (auch) anonym beraten lassen. Eine Beratung ist ebenso für Freunde, Verwandte, Nachbarn, LehrerInnen, ErzieherInnen und sonstige vertraute Personen möglich.
Das Jugendamt begleitet Kinder, Jugendliche und deren Angehörige bei der Vernehmung bei der Kriminalpolizei im Rahmen der Strafverfolgung, auf Wunsch auch bei ärztlichen Untersuchungen sowie beim Erstkontakt mit dem Rechtsanwalt und im Gerichtsverfahren.
Das Jugendamt unterstützt Kinder, Jugendliche und deren Angehörige dabei, eine Strafanzeige bei der Kriminalpolizei zu stellen oder Kontakt zu einem Rechtsanwalt herzustellen. Sie verfügt über Adressen von Beratungsstellen, Praxen etc. zur therapeutischen Begleitung der Opfer.
Das Jugendamt leitet Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ein, wenn der Täter in der Familie lebt und das Opfer nicht geschützt werden kann, bzw. wenn es aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht mehr in der Familie bleiben kann. Die Schutzmaßnahmen erfolgen in Form einer Inobhutnahme in einer Heimeinrichtung, Pflegefamilie, bei Verwandten oder sonstigen vertrauten Personen.
Zu den präventiven Maßnahmen zählen Vorträge, Seminare, Elternabende in Schulen und Kindergärten sowie Projektarbeit in Schulen.
Kann man sich auch anonym beraten lassen ?
Die allgemeine Beratung im Jugendamt kann zunächst natürlich auch anonym erfolgen. Wenn es aber darum geht, konkrete Unterstützung und Hilfen anzubieten, wird es erforderlich sein, dass wir wissen, mit wem wir es zu tun haben.
Wie kann man das Jugendamt erreichen ?
Das Jugendamt des Landkreises Hildesheim ist während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags 8.30 bis 15 Uhr; dienstags 8.30 bis 12.30 Uhr; donnerstags 8.30 bis 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 18 Uhr; freitags 8.30 bis 12.30 Uhr) persönlich oder telefonisch erreichbar. Abends, nachts und auch an den Wochenenden ist der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes über die Feuerwehreinsatzleitstelle (05121 – 301 2222) oder über die Notrufnummern der Polizei zu erreichen.
Wo befindet sich das Jugendamt ?
Unsere Büros befinden sich am Hindenburgplatz 20, 31134 Hildesheim. Telefonisch ist das Jugendamt unter 05121 – 309 6221 erreichbar.
Muss man in das Jugendamt kommen oder kann ein Gespräch auch an einem anderen Ort stattfinden?
Der Ort, an dem ein Gespräch stattfindet, ist egal: Man kann entweder zu uns ins Jugendamt oder in die Sprechstunden in den Jugendhilfestationen in Alfeld oder Elze kommen. Ein Treffen kann aber auch zu Hause oder bei einer Freundin stattfinden oder zum Beispiel in der Schule.
Kann eine Freundin / ein Freund oder eine andere Vertrauensperson zu dem Gespräch mitkommen ?
Wir haben Verständnis dafür, dass zu einem ersten Gespräch vielleicht eine Freundin / ein Freund oder eine andere Vertrauensperson mitgebracht wird.
Muss das Jugendamt die Eltern informieren ?
Das Jugendamt muss die Eltern nicht darüber informieren, dass sich ihr Kind an uns gewendet hast. In den meisten Fällen ist es aber wichtig, dass auch die Eltern wissen, was passiert ist, damit sie ihrem Kind helfen können. Wir besprechen deshalb die weiteren Schritte und überlegen dann gemeinsam, ob und wie wir die Eltern einbeziehen können.
Ist das Jugendamt verpflichtet, die Polizei einzuschalten ?
Das Jugendamt ist nicht verpflichtet, die Polizei einzuschalten. In den meisten Fällen ist die Einschaltung der Polizei aber wichtig, damit auch andere Opfer geschützt werden können. Wir besprechen alle weiteren Schritte gemeinsam und begleiteten selbstverständlich auch gerne zur Polizei, wenn eine Anzeige gemacht werden soll.
Wie unterstützt das Jugendamt bei einer Anzeige gegen den Täter ?
Das Jugendamt kann zur Polizei, zu Beratungsstellen, zu ÄrztInnen oder auch im gerichtlichen Verfahren begleiten – wenn das Opfer dies möchte. Wir können Adressen von Beratungsstellen oder therapeutischen Praxen nennen, die große Erfahrungen in der Arbeit mit missbrauchten Kindern und Erwachsenen haben. Wir wissen, welche RechtsanwältInnen Erfahrung in der Vertretung von Opfern sexueller Gewalt haben.
Muss das Opfer zurück zu den Eltern oder kann es (vorübergehend) auch in einer Wohngruppe leben?
Wenn die Sexuelle Gewalt in der Familie oder dem häuslichen Umfeld geschehen ist oder die Familie das Opfer nicht ausreichend unterstützen und schützen kann, kümmern wir uns darum, dass das Opfer (vorübergehend) in einer Wohngruppe oder einer anderen Familie leben kann.
Wenn das Opfer weiterhin bei seiner Familie leben möchte und kann, können wir zur Unterstützung einen sogenannten Erziehungsbeistand an seine Seite stellen. Ein Erziehungsbeistand ist eine Frau oder ein Mann, an den sich das Kind oder die/ der Jugendliche in schwierigen Fragen wenden kann und der hilft, mit den Eltern und Geschwistern oder in der Schule klar zu kommen.